AGB's und Mietbedingungen

Stand: 01.04.2026

Philipp Glumm, Marcus Plöger, Felix Wendlandt GbR
Bäckerweg 19,
19075 Warsow

Tel.: 0152 26935355
E-Mail: info@mega-rent.de
Webseite: www.mega-rent.de

Nachstehend bezeichnet als die Firma MEGA-RENT.DE und der Vermieter.

§ 1 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäfts- und Vermietungsbedingungen gelten für alle Mietverträge und Serviceverträge, die mit dem Vermieter geschlossen wurden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Anerkennung durch den Vermieter und werden auch nicht durch Auftragsannahme anerkannt.

§ 2 Angebotslegung

Unsere Angebote sind, sofern nicht anders in Schriftform vermerkt, für 6 Werktage bindend.
Nach Ablauf der Frist hat der Mieter keinen Anspruch mehr auf die Verfügbarkeit der angebotenen Mietartikel, sofern er in diesem Zeitraum keine entsprechende Anzahlung geleistet hat.

§ 3 Vertragslegung

Durch Begleichung der Anzahlung, min. 50% des Gesamtbruttobetrages, bzw. der vollständigen Begleichung des Angebotsbetrages beginnt die verbindliche Reservierung für den Mieter.
Zahlungen sind auf das ausgewiesene Konto des Angebots unter Angabe der Angebotsnummer oder Rechnungsnummer zu leisten. Alternativ können Beträge auch gegen Ausstellung einer quittierten Rechnung in Bar beglichen werden.
Nach Zahlungseingang auf die Angebotsnummer erhält der Mieter vom Vermieter die Rechnungslegung mit ausgewiesenem Zahlungseingang.
Diese Rechnungslegung ist zeitgleich auch als Auftragsbestätigung anzusehen.
Zusätzlich mündlich abgesprochener Dienstleistungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter

§ 4 Leistungserbringung

Bis zum Tag der Leistungserbringung müssen alle Restzahlungen auf dem ausgewiesenen Konto des Vermieters eingegangen sein.
Die Leistungserbringung startet mit der Anlieferung der Mietsache, bzw. dem Aufbau beim Mieter, oder dem Abholen der Mietsache durch den Mieter am Gewerbesitz des Vermieters.
Die Leistungserbringung endet mit der Abgabe der Mietsache durch den Mieter am Gewerbesitz des Vermieters, bzw. dem Abbau und Abtransport durch den Vermieter.
Eine zeitliche Verlegung bei Auf- und Abbauleistungen, als auch bei Lieferzeiten ist in beiderseitiger Absprache möglich. Jedoch zählt verbindlich immer der ausgewiesene Zeitraum laut Angebot.

§ 5 Stornierungsbedingungen

Der Mieter hat das Recht, den Auftrag zu jeder Zeit zu stornieren. Bei Stornierung hat der Vermieter das Recht die durch den Mieter geleistete Anzahlung ersatzlos einzubehalten.
Der Vermieter behält sich vor, bei vorhersehbaren starken Umwelteinflüssen und höheren Gewalten, seine Dienstleistung auszusetzten, bzw. ganz zu versagen. In diesem Fall erhält der Mieter seine geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück.
Bei Leistungsversagung durch den Vermieter, hat der Mieter keinen Erstattungsanspruch vom Vermieter für Auftragserteilungen an Drittfirmen.

§ 6 Aufrechnung und Schadenersatz und sonstige Kosten

Bei Gegenforderungen des Mieters an den Vermieter ist die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Mieter ausgeschlossen. Der Mieter verpflichtet sich darüber hinaus, Firmenangehörigen des Vermieters zu jeder Zeit Zugang zur Mietsache zu gewähren.
Für zusätzliche entstehende Kosten, z.B. Gebühren im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen, oder andere Kosten auf privaten Veranstaltungen trägt der Mieter diese vollumfänglichen. Sollte der Vermieter aufgrund seiner Auftragserfüllung hier in Anspruch genommen werden, hat der Mieter diese Kosten unverzüglich zu erstatten.
Bei einer verspäteten Rückgabe von Mietsachen an den Vermieter, die durch den Mieter verursacht wurde, behält sich der Vermieter die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen vor. Diesen ist der Mieter sofort und in vollem Umfang nachzukommen.

§7 Haftung des Vermieters

Bei der der Haftung zwischen Mieter und Vermieter wird in drei Arten unterschieden.
Bei der Direktvermietung, „Dry Hire“ haftet der Vermieter ausschließlich für die technische Einwand Freiheit und Vollständigkeit der Mietsache bei Abholung durch den Mieter.
Bei der Anmietung von Mietsachen der mit Anlieferung, Auf- und Abbauleistung durch den Vermieter haftet dieser für die fachlich korrekte Ausführung der Aufbauleistung und Sicherungsmaßnahmen. Hier ist beim Auftreten unvorhersehbarer höherer Gewalt, wie z.B. Unwetter, der Vermieter umgehend durch den Mieter zu informieren.
Bei der Anmietung von Mietsachen des Vermieters mit Anlieferung, Auf- und Abbauleistung, als auch der Betreuung der Mietsache für den Veranstaltungszeitraum, haftet dieser für die fachlich korrekte Ausführung der Aufbauleistung und Sicherungsmaßnahmen. Darüber hinaus haftet der Vermieter auch für eintretende Schäden, die an der Mietsache während der Betreuungszeit auftreten.
Für unverschuldete anfängliche Mängel der Mietsache kommt der Vermieter nicht für Schadensersatzansprüche auf, nach §536a Abs. 1.1 BGB

§ 8 Haftung des Mieters

Sofern unter §7 nicht benannt, übernimmt der Mieter die Sicherung und Überwachung der am Veranstaltungsort eingebrachten Gegenstände und Anlagen, sowie die Haftung für Beschädigungen, starke Verunreinigungen, Verlust und Diebstahl der Mietsache. Dies gilt auch für durch Dritte verursachte Schäden.
Der Haftungszeitraum des Mieters beginnt mit der Lieferung der vereinbarten Position und endet mit der Abholung, auch wenn der, beiderseitig vereinbarte Zeitraum länger ist, als der oben benannte Veranstaltungszeitraum.
Der Mieter ist verpflichtet bei Schnee und Eis, das Zelt von diesem zu befreien.

§ 9 Abtretung und Untervermietung

Eine Abtretung von Rechten aus dem Vertragsverhältnis ist dem Mieter nur nach schriftlicher Einverständniserklärung des Vermieters gestattet. § 354a HGB bleibt unberührt.
Nutzungsüberlassungen oder Untervermietungen an Dritte sind vom Vermieter grundlegend untersagt. Bei Abweichungen bedarf es dem schriftlichen Einverständnis des Vermieters.

§ 10 Gerichtstand

Der Gerichtstand, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist der des Vermieters.

§ 11 Salvatorische Klausel

Etwaige Ungültigkeiten einzelner Vertragsbestimmungen berühren nicht den sonstigen Teil des Vertrages.
Vertragslücken und ungültige Vertragsklauseln sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck am nächsten kommen. 

Unsere AGB’s für die Wohnwagenvermietung

1.Abschluss des Vertrages

Der Mietvertrag kommt zustande, wenn das dem Kunden vorliegende Angebot fristgerecht und in angezeigter Höhe angezahlt wird.

2. Leistungen

2.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Angaben im Mietvertrag verbindlich. Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die mietweise Überlassung eines Fahrzeuges. Der Vermieter schuldet weiter keine Reiseleistung und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen.

2.2 Unsere Preise schließen ein:

a) KFZ-Haftpflicht-Versicherung mit unbegrenzter Deckungssumme (max. 8 Mio. Euro)

b) KFZ-Vollkasko-Versicherung (Selbstbeteiligung je Schadensereignis: 500,00 Euro)

c) KFZ-Teilkasko-Versicherung (Selbstbeteiligung je Schadensereignis: 500,00 Euro)

d) Kosten für Reparaturen, die nicht vom Mieter verursacht wurden und fällige Wartung

Nicht eingeschlossen im Mietpreis sind:

Ihre An- und Abreise, Wäsche, Verpflegung und Nebenkosten, Versicherungen für Gegenstände, die Sie im Mietfahrzeug lassen und evtl. Kosten für zusätzlichen Versicherungsschutz.

3. Bezahlung

3.1 Bei Vertragsabschluss sind 25% des Mietpreises als Anzahlung fällig. Die Restzahlung ist bis zu 10 Tage vor Reiseantritt per Überweisung zu entrichten.

3.2 Ohne vollständige Bezahlung des Mietpreises ist die Aushändigung des Mietwohnwagens nicht möglich.

4. Übergabe, Rücknahme

4.1 Übergabe und Rückgabe: erfolgt nach Absprache zwischen dem Mieter und dem Vermieter.

Vor der Rücknahme des Fahrzeuges muss dieses innen einwandfrei vom Mieter gereinigt werden. Sollte das nicht der Fall sein, werden dem Mieter 150,- netto in Rechnung gestellt. Falls die Toilette vom Vermieter teilweise oder komplett gereinigt werden muss, werden dem Mieter weitere 100,- Euro netto in Rechnung gestellt. Die Rücknahme des Fahrzeuges wird durch die Unterschrift auf dem Rücknahmeprotokoll bestätigt.

4.2 Bei der Fahrzeugübergabe ist ein Übergabeprotokoll von Ihnen zu unterzeichnen. Durch die vorbehaltlose Unterzeichnung erkennen Sie den vertragsgemäßen Zustand des Wohnwagens an.

4.3 Sie verpflichten sich, den Wohnwagen termingerecht, innen gereinigt, und mit dem, im Übergabeprotokoll aufgeführten Zubehör (vertragsgemäßer Zustand), an den Vermieter zurückzugeben.

4.4 Bei verspäteter Rückgabe sind Sie zum Schadensersatz verpflichtet; pro angefangene Stunde 10,00 Euro.

4.5 Wenn die Toilette bei der Rückgabe nicht entleert und gereinigt ist, berechnen wir Ihnen 100,- Euro netto für die Reinigung.

4.6 Wenn der Wohnwagen bei der Rückgabe innen nicht ordnungsgemäß gereinigt ist, berechnen wir 150,- Euro netto für die Endreinigung.

5. Pflichten des Mieters

5.1 Fahrten in das außereuropäische Ausland sind nicht zulässig.

5.2 Es ist untersagt, den Wohnwagen zu verwenden:

a) zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und zu Fahrzeugtests

b) zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen

c) zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten

d) zur Weitervermietung oder Verleihung

5.3 Reparaturen die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Wohnwagens zu gewährleisten, dürfen von Ihnen bis zu einem Preis von 100,00 Euro ohne Nachfragen in Auftrag gegeben werden. Sofern die zu erwartenden Kosten die Summe von 100,00 Euro übersteigen, dürfen Reparaturen nur mit unserer Einwilligung in Auftrag gegeben werden. Die insoweit angefallenen bzw. genehmigten Reparaturkosten erstatten wir gegen Vorlage der entsprechenden Belege, sofern der Mieter nicht für den Schaden haftet.

5.4 Verkehrsunfälle, an denen das Mietfahrzeug beteiligt ist, sind polizeilich aufnehmen zu lassen und unverzüglich dem Vermieter zu melden. Behördliche Maßnahmen (z.B. Beschlagnahme, Strafverfahren) sind ebenfalls dem Vermieter unverzüglich zu melden. Der Mieter verpflichtet sich, all dem Unfallhergang betreffenden Angaben dem Vermieter umgehend mitzuteilen. Sonstige Beschädigungen oder besondere Vorkommnisse, die im Zusammenhang mit dem Mietfahrzeug stehen, sind bei der Rückgabe dem Vermieter mitzuteilen.

6. Haftung

6.1 Haftung des Vermieters:

Der Vermieter haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der abgeschlossenen Versicherung besteht. Für, durch die Versicherung nicht gedeckten Schäden, beschränkt sich die Haftung durch den Vermieter auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6.2 Haftung des Mieters:

a) Der Mieter haftet für alle Schäden (Schäden am gemieteten Objekt und Drittschäden), soweit nicht die abgeschlossenen Versicherungen (siehe 2.2.) für den Schaden eintreten. Der Vermieter ist berechtigt die Kaution in Höhe von 500,00 Euro zurückzuhalten. Sollten in einem vom Mieter zu vertretenden Schadensfall die abgeschlossenen Versicherungen nicht für den Schaden aufkommen (siehe 6.2.b und 6.2.c) und der Schaden 1000,00 Euro übersteigt, ist der Mieter verpflichtet die Differenz zu übernehmen. Liegen die Reparaturkosten eines vom Mieter zu vertretenden Schadens unterhalb des Betrages der hinterlegten Kaution (hier 1000,00 Euro), erstattet der Vermieter die entsprechende Differenz zurück.

b) Der Mieter haftet unbeschränkt, sofern er den Schaden durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat.

c) Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Benutzung entstanden sind.

7. Umbuchung, Rücktritt durch den Mieter

7.1 Bei nachträglichen Buchungsänderungen wird eine Bearbeitungspauschale von 50,- Euro netto fällig.

7.2 Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn von der Anmietung zurücktreten. Tritt er von der Anmietung zurück, kann der Vermieter einen pauschalen Schadenersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach dem Mietpreis

bis 60 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn 10 % des Mietpreises;

vom 59. bis 30. Tag vor dem vereinbartem Mietbeginn 25 % des Mietpreises;

vom 29. bis 15. Tag vor dem vereinbartem Mietbeginn 50 % des Mietpreises;

ab dem 14. Tag vor dem vereinbartem Mietbeginn 80 % des Mietpreises;

7.3 Wird ein Wohnwagen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt vom Mieter übernommen, ist dieser verpflichtet, einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 95 % des Mietpreises zuzüglich der Servicepauschale zu entrichten.

7.4 Dem Mieter steht es frei nachzuweisen, dass kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.

7.5 Bei Änderungen des Mietvertrages werden Umbuchungsgebühren in Höhe von 50,- Euro netto berechnet.

7.6 Alle Umbuchungen und ein Rücktritt müssen schriftlich angezeigt werden.

8. Reiserücktrittsoption

8.1 Wir empfehlen eine Reiserücktrittsoption über ihren Versicherer zu prüfen.

9. Verkehrs-, Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

9.1 Für die Einhaltung der Verkehrs-, Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie und Ihre Mitreisenden selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Bestimmungen erwachsen können, gehen zu Ihren Lasten.

9.2 Die Höchstgeschwindigkeit der Mietwohnwagen ist auf 80 km/h begrenzt. Eine Plakette für 100 km/h wird vom Vermieter nicht zur Verfügung gestellt.

10. Änderungen

10.1 Der Vermieter behält sich vor, Änderungen im Angebot der Mietwohnwagen vorzunehmen. Für den Fall, dass ein von Ihnen gemieteter Wohnwagen nicht zur Verfügung steht (z.B. Reparatur oder Verkauf), stellt Ihnen der Vermieter ein gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung.

11 Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Der Vermieter wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

12. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen in Ihrem Inhalt nicht berührt.

Diese Website verwendet Cookies.
Dies ermöglicht uns, dir das bestmögliche Nutzererlebnis bieten zu können. Mehr Informationen dazu findest du in unseren Datenschutzbestimmungen.
Mit der weiteren Nutzung unserer Internetseite erklärst du dich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.